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Automatik und B197

Der vollwertige Führerschein mit Automatikprüfung

Dein Weg zu unbeschränktem Fahrspaß. Ausbildung in einem Automatik-Auto. Ergänzende Schaltausbildung von mindestens 10 x 45 min auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Erfolgreiche Testfahrt in einem Schaltfahrzeug von 15 min mit deinem Fahrlehrer. Praktische Prüfung im Automatik-Auto. Freie Fahrt, egal ob Schalter oder Automatik.

Der neue Führerschein B197 erlaubt das Fahren von Schaltfahrzeugen.

  • Keine Einschränkungen im Führerschein
  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
  • Praktische Prüfung kann auf Automatik abgelegt werden

Bisher mussten Fahrschüler, die den Pkw-Führerschein der Klasse B erwerben wollten, bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug sie diese absolvierten. Wenn die Prüfung in einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde, wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Dadurch war es nur erlaubt, Pkw mit Automatikgetriebe zu fahren. Der B197 ermöglicht es nun, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe zu kombinieren, ohne dass es Einschränkungen im Führerschein gibt.

Welche Voraussetzung Für B197 muss beachtet werden?

Im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung müssen mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B absolviert werden. Außerdem ist eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer durchzuführen. Die Bestätigung über das Absolvieren dieser Stunden und Testfahrt muss gemäß Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung vorgelegt werden. Es ist jedoch auch erlaubt, die praktische Fahrausbildung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchzuführen.

Die Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.

Um die Fahrtüchtigkeit im Umgang mit einem Schaltgetriebe nachzuweisen, ist eine Testfahrt mit einer Dauer von mindestens 15 Minuten in Begleitung des Fahrlehrers erforderlich. Es ist nicht notwendig, eine separate Prüfung auf einem Schaltwagen abzulegen. Die eigentliche Fahrprüfung kann dann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden.

Ist B197 auch im Ausland gültig?

B197 ist auch im Ausland gültig, die nationale Schlüsselzahl 197 bescheinigt lediglich, dass die praktische Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Personen mit dem Führerschein der Klasse B197 dürfen auch im Ausland Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren.

Gibt es Nachteile bei B197?

Ein Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung – das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.

Entstehen zusätzliche Kosten?

Bei der Registrierung der Schlüsselzahl B197 werden Gebühren in Höhe von etwa 30 Euro fällig. Im Vergleich zum „normalen“ Pkw-Führerschein entstehen beim Ersterwerb der Klasse B197 keine zusätzlichen Kosten, da die erforderlichen zehn Schaltstunden in die Ausbildung integriert sind.